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07.03.2019, 18:48 Uhr | Taube
Antrag der CDU-Fraktion: Keine staatliche Förderung für Hetzer

Die CDU-Fraktion stellte am 7. März 2019 im Berliner Abgeordnetenhaus den Antrag: Keine staatliche Förderung für Hetzer: Klares Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung und zum Existenzrecht Israels in den Förderanträgen des Landes Berlin verankern!

Es sollten jegliche staatliche Unterstützungen für solche Institutionen unterbleiben, die Israel das Existenzrecht absprechen.

Im Antrag wird der Senat aufgefordert, dass die Vergabe von Fördermitteln abhängig ist von der vertraglichen Erklärung des Geförderten diese Mittel ausschließlich für eine dem Zielen des Grundgesetzes entsprechende Arbeit zu verwenden und außerdem das Existenzrecht Israels zu achten. Bei erkennbarer Zuwiderhandlung haben Sanktionen zu folgen.

Vorfälle wie die Anmietung von Veranstaltungsräumen in der Bibliothek am Luisenbad durch bekannte Verfassungsfeinde des politischen Salafismus, geschehen im Januar 2017, dürfen sich nicht wiederholen.

Ferner wird der Senatsverwaltung für Kultur aufgetragen mehr zum Austausch und Dialog von israelischen und anderen Kulturschaffenden in Berlin beizutragen.